alle Trainings bis auf weiteres abgesagt!!!

Liebe Vereinsmitglieder, leider müssen wir auf die Skitrainings des Skiclub Parpan ab sofort verzichten.

Wir melden uns, euch allen eine gute Zeit, Kopf hoch. Die Sasion 2019/2020 hat Spass gemacht und weitere Infos folgen nach Bedarf per Mail.
Hanspeter Brigger JO-Koordinator und der ganze Vorstand des Skiclub Parpan

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus/info/Seiten/Start.aspx

Ab Samstag, 14.3.2020, 08.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:

2. Alle Vereinsaktivitäten wie Sportanlässe, Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings, Proben usw. sind untersagt.

3. Öffentliche und private Anlässe oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen, welche nicht unter die vorgenannten Bestimmungen fallen, sind verboten. Die zuständige kantonale Behörde kann Veranstaltungen ausnahmsweise zulassen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten, beispielsweise Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte.

Ab Samstag, 14.3.2020, 17.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:

7. Sämtliche Unterhaltungsstätten wie Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nacht-, Erotikclubs usw. haben den Betrieb einzustellen.

8. Hotel- und Restaurantbetrieben, mit Ausnahme der vorgängig genannten Unterhaltungsstätten und / oder Betriebsteilen, ist es gestattet, ihren Betrieb unter folgenden Bedingungen weiterzuführen: • Gewährleistung der erhöhten Hygienestandards und der nötigen sozialen Distanz; • keine Selbstbedienung; • Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1 Meter zwischen den Tischen • Gewährleistung einer Mindestfläche von 4 Quadratmetern der bewirtschafteten Fläche pro anwesendem Gast oder maximal 50 anwesende Gäste.

Ab Montag, 16.3.2020, 06.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:

9. Die Skigebiete haben den Betrieb einzustellen.
10. Präsenzunterricht auf Sekundarstufe II (inklusive überbetriebliche Kurse, Brückenangebote und Lehrwerkstätten) und Tertiärstufe wird untersagt. Vorbehalten bleiben allfällige weitergehende Massnahmen des Bundes, insbesondere im Bereich des Grundschulunterrichts (Obligatorische Schule), der Kindergärten und der Kindertagesstätten.
11. Wo immer möglich und sinnvoll wird in der kantonalen Verwaltung Homeoffice angeordnet.